Die Gerichte orientieren sich dabei an dem Referenzzinssatz, dem sogenannten Euribor. Dies ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander Geld leihen. Entscheidend ist die bei Kreditabschluss vorhandene Relation von Nominalzins und Referenzzins. Dieses Verhältnis muss über die gesamte Finanzierungsdauer gleich bleiben. Verändert sich im Laufe der Zeit der Referenzzinssatz im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zur letzten Anpassung nicht unwesentlich, so ist eine Zinsanpassung obligatorisch, d.h. verbindlich. Die Bank hätte also weniger Zinsen verlangen dürfen. Da diese aber von den Kreditnehmern bezahlt wurden, können diese Überzahlungen zurückgefordert werden.
Zinseszins erhöht die Rückforderung
Bei Rückforderungen ist der Zinseszins zu berücksichtigen. Nicht selten macht dieser bei vielen Jahren Rückerstattungsanspruch bis
zu 30 Prozent der Gesamtforderungen aus. Die Beweislast, dass die der Abrechnung gegenüber dem Kunden zugrunde gelegten Zinssätze der Richtigkeit entsprechen, trägt übrigens die Bank. Eine Überprüfung der Kreditverträge auf die in Ansatz gebrachte Zinshöhe kann somit bares Geld wert sein. Und das auch bei bereits getilgten Darlehen.
Andreas Geßner
Unternehmensberater, Diplom-Betriebswirt seit 1994. Schwerpunkt: Überprüfung von Bankkrediten und Anschlussfinanzierungen. Spezialisiert auf Apotheker, Ärzte, Zahnärzte in ganz Deutschland.
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