Der Abfluss des Investitionsbetrages erfolgt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe. Bei einer Anschaffung zu Beginn eines Wirtschaftsjahres fließen 100.000,00 Euro Liquidität ab, beziehungsweise erhöht sich im Falle der Finanzierung der Schuldenstand. Das steuerliche Ergebnis reduziert sich lediglich um 10.000,00 Euro. Nur im Falle einer abschreibungskongruenten Tilgung bei einer Fremdfinanzierung der Investition (Tilgung 10.000,00 Euro über zehn Jahre Laufzeit) decken sich die „fiktiven“ Ausgaben der Abschreibung mit dem Liquiditätsbedarf für die Tilgung.
Praxis-TIPP: Da Finanzierungen selten abschreibungskongruent sind, sollte der gesamte Kapitaldienst in einer überleitung des steuerlichen Ergebnisses zum Liquiditätsstatus in die individuelle BWA eingearbeitet werden. Auf einen Blick wird sichtbar, wie es um die eigene Liquidität bestellt ist. Zur korrekten Darstellung ist es empfehlenswert, monatlich aktualisierte Rückstellungen für die Gewerbesteuer in die BWA einbuchen und entsprechende Hochrechnungen für die Einkommensteuer vornehmen zu lassen. So bleiben überraschende Steuerzahlungen erspart!
Finanzielle Entwicklung verfolgen
Eine einfache interne Kontrolle der finanziellen Entwicklung der eigenen Apotheke kann über einen monatlichen Abgleich der laufenden Zahlen der BWA mit dem Vorjahr vorgenommen werden. Dabei zeigen sich gegebenenfalls Ansatzpunkte für weitere Analysen. Eine Erweiterung des internen Vergleichs bietet ein Branchenvergleich. Unterschiedliche Umsatzgrößen, Einwohnerzahl und Kaufkraftunterschiede sind bei einem Branchenvergleich relativierend zu berücksichtigen. So ist der Anteil an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an kaufkraftschwachen Standorten höher als an kaufkraftstarken Standorten. Im OTC-Segment ist eine gegenläufige Abhängigkeit von der Kaufkraft in signifikanter Form festzustellen. Beide Arzneimittelsegmente verhalten sich in signifikanter Weise gegenläufig (Angaben auf Basis einer eigenen repräsentativen empirischen Untersuchung).
Praxis-TIPP: Prozentuale Vergleichswerte sowie Indexwerte im Zeitablauf der eigenen Apotheke/n geben einen schnellen überblick über Veränderungen und können sinnvoll durch Branchenvergleiche ergänzt werden!
Woher nehme ich die Zeit – wie bekomme ich aktuelle Zahlen?
Das A und O ist die Nutzung der technischen Möglichkeiten! Zum Beispiel können die Kassendaten ganz einfach elektronisch über eine Schnittstelle zum betreuenden Steuerberater übertragen werden. Für Papierbelege bietet sich ebenfalls die übermittlung in elektronischer Form an. Bei täglicher übermittlung ist immer eine zeitnahe BWA möglich. Die Zeitersparnis bei einer Apotheke mittlerer Größe liegt nach den Erfahrungen von Apothekern/Apothekerinnen bei circa 10 bis 15 Stunden im Monat. Das schafft Freiraum für andere wichtige Aufgaben im Apothekenalltag!
Dr. Jörg G. Heinsohn ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Dr. Heinsohn & Partner Steuerberatungsgesellschaft. Neben apothekenspezifischen betriebswirtschaftlichen Auswertungen bestehen individuelle Schnittstellen zu verschiedenen Kassensystemen und einer eigenen Scanner-Lösung zur beleglosen übertragung mit einem durchsuchbaren Belegarchiv. Dr. Heinsohn hat über Wettbewerbsausprägungen und Erfolgskonstellationen im Apothekenmarkt promoviert.
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